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Informationen für deutsche Importeure

Zusammenfassung:

Deutsche Importeure können durch CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement der EU und Kanada) beim Import kanadischer Produkte im Vergleich zu Produkten aus Ländern ohne Freihandelsabkommen Geld sparen. Denn CETA sorgt dafür, dass Zölle bei fast allen landwirtschaftlichen Produkten wegfallen.

CETA wird seit dem 21. September 2017 vorläufig angewendet. Das Abkommen wird in vollem Umfang in Kraft treten, wenn alle EU-Mitgliedstaaten den Ratifizierungsprozess abgeschlossen haben. Bis dahin wird die vorläufige Anwendung des CETA fortgesetzt und bleibt für kanadische und EU-Unternehmen gleichermaßen zugänglich.

Beseitigung von Zollabgaben

Um den anwendbaren Zollsatz für Waren, die im Rahmen von CETA in die EU eingeführt werden, zu ermitteln, müssen Importeure den 6-stelligen Code des Harmonisierten Systems (HS) für ihre Ware kennen. Die HS-Codes müssen auf den Ausfuhranmeldungen angegeben werden. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, den richtigen HS-Code zu ermitteln, wenden Sie sich bitte an den kanadischen Trade Commissioner Service beim Konsulat von Kanada in Düsseldorf, um Unterstützung zu erhalten. Bei Zweifeln darüber, welcher HS-Code auf eine Ware anzuwenden ist, kann ein Verfahren durchgeführt werden, das als verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bezeichnet wird, aber in den meisten Fällen nicht erforderlich ist. Weitere Informationen zur vZTA finden Sie auf der Seite des deutschen Zolls.

Anhang 2-A: Beseitigung von Zollabgaben und Anhang 2-A: EU-Zolltarifschema des CETA-Textes enthalten alle Einzelheiten zum Thema Zollabbau.

Diese kostenlosen Online-Tools können bei der Ermittlung der anwendbaren Zölle und Vorschriften ebenfalls hilfreich sein:

CETA-Ursprungsregeln für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Fisch und Meeresfrüchte

Bei den Ursprungsregeln handelt es sich um Bestimmungen in Freihandelsabkommen, die festlegen, ob eine Ware in den Ländern, die Vertragspartei des Abkommens sind, ihren Ursprung hat. Nur Erzeugnisse, die vollständig in Kanada gewonnen oder hergestellt oder in Kanada in ausreichendem Maße bearbeitet wurden, gelten als "Ursprungserzeugnisse" und können, wie im Protokoll über Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren festgelegt, in den Genuss der Zollpräferenzbehandlung von CETA kommen.

Wirtschaftsbeteiligte in der EU können von den jeweiligen EU-Zollbehörden verbindliche Ursprungsinformationen zur Bestimmung des Ursprungs kanadischer Waren anfordern, um Rechtssicherheit zu schaffen, die Arbeit der Zolldienststellen bei der Zollabfertigung zu erleichtern und zu einer einheitlichen Auslegung der Ursprungsregeln beizutragen.

Verantwortung des Importeurs

EU-Unternehmen haben bei der Einfuhr von Waren in die EU Pflichten, die im CETA-Protokoll über die Ursprungsregeln und -verfahren in Artikel 21 - Pflichten bei der Einfuhr beschrieben sind.

  1. Beantragung der Präferenzbehandlung:
    a) Reichen Sie die Ursprungserklärung bei der Zollbehörde des Einfuhrlandes nach deren Verfahren ein.
    b) Gegebenenfalls ist eine Übersetzung der Ursprungserklärung vorzulegen.
    c) Legen Sie gegebenenfalls eine Erklärung vor, aus der hervorgeht, dass die eingeführten Waren die Voraussetzungen für die Gewährung der Präferenzbehandlung erfüllen.
  2. Der Importeur muss den Zollbehörden des Einfuhrlandes schriftlich mitteilen, wenn er der Ansicht ist, dass die Ursprungserklärung unrichtige Angaben enthält und die Präferenzbehandlung gewährt wurde.
    a) Gegebenenfalls muss er die ausstehenden Abgaben entrichten.
  3. Dem Importeur kann die Präferenzbehandlung für ein Erzeugnis verweigert werden, wenn er eine der Anforderungen des Protokolls nicht erfüllt.
  4. Legt der Importeur zum Zeitpunkt der Einfuhr keine Ursprungserklärung vor, so kann er die Erstattung der entrichteten Zölle nachträglich (unter Vorlage der Ursprungserklärung) innerhalb einer Frist von mindestens drei Jahren beantragen.

Beispiel für eine Ursprungserklärung

Einfuhrlizenzen

Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse erfolgt die Steuerung der Zollbegünstigung über Lizenzkontingente gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 der EU Kommission vom 17. Dezember 2019. Für die Anwendung eines Lizenzkontingents muss der Anmelder eine gültige Einfuhrlizenz besitzen. Die Lizenzen werden auf Antrag des Einführers von festgelegten Stellen in den Mitgliedstaaten erteilt. In Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE Referat 514 – Lizenzreferat).

Einfuhrlizenzen müssen vor der Zollabfertigung eingeholt werden.

Die Zollkontingente für kanadische Erzeugnisse sind in den folgenden Artikeln geregelt:

Seit dem 1. Juni 2021 können in Deutschland Einfuhrlizenzen in elektronischer Form erteilt und genutzt werden, sofern die Zollanmeldung(en) zur Einfuhrlizenz ganz oder teilweise bei einer deutschen Zollstelle erfolgen sollen. Für Importe, die über einen anderen Mitgliedsstaat in die EU gelangen, muss jedoch weiterhin eine Lizenz oder Teillizenz in Papierform ausgestellt werden.

Eine Übersicht der aktuellen Ausschöpfung der Kontigente befindet sich hier.

Lebensmittelkennzeichnung und gesundheitsbezogene Angaben

Die kanadischen und deutschen (bzw. EU-) Vorschriften über die Etikettierung von Lebensmitteln und gesundheitsbezogene Angaben unterscheiden sich. Der Importeur muss dies berücksichtigen, wenn er ein kanadisches Produkt auf den deutschen/EU- Markt bringt, um die jeweiligen Vorschriften einzuhalten. Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu gewährleisten und dem Verbraucher die Wahl zwischen verschiedenen Lebensmitteln, einschließlich importierter Produkte, zu erleichtern.

Angaben, die sich auf Stoffe beziehen, deren Nutzen nicht erwiesen ist oder für die es derzeit keinen ausreichenden wissenschaftlichen Konsens gibt, dürfen z. B. nicht verwendet werden.

Weitere Informationen zur EU-weit einheitlichen Lebensmittel-Kennzeichnung:

Wichtig sind hierbei z. B. die Punkte Lesbarkeit, Zutatenliste, Allergenkennzeichung, Mindesthaltbarkeits – bzw. Verbrauchsdatum, Firmenanschrift (des Herstellers oder Importeurs) oder die Nährwerttabelle.

Die BLE kontrolliert die Einhaltung von Vermarktungsnormen und Etikettierungsvorschriften bei der Einfuhr aus Drittländern nach Deutschland und in die EU, u. a. auch die korrekte Rindfleischetikettierung.

Neuartige Lebensmittel

Sogenannte „Neuartige Lebensmittel“ benötigen eine Zulassung gemäß der Verordnung über neuartige Lebensmittel. Als neuartige Lebensmittel bezeichnet man solche, die vor dem 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden. Dazu gehören neu geschaffene Lebensmittel, innovative Lebensmittel, Lebensmittel, die mit neuen Technologien und Produktionsverfahren hergestellt wurden, sowie Lebensmittel, die traditionell außerhalb der EU verzehrt werden oder wurden.

Ob Ihr Produkt in diese Kategorie fällt, können Sie auf der folgenden Website überprüfen: https://webgate.ec.europa.eu/fip/novel_food_catalogue/

Einfuhrumsatzsteuer

Einheitspapier der Versandanmeldung (SAD – Single Administrative Document)

Möchten Sie ein kanadisches Produkt nach Deutschland importieren?

Sind Sie daran interessiert, in Nordamerika zu investieren?

Kontaktieren Sie gerne den kanadischen Trade Commissioner Service unter deutschland.commerce@international.gc.ca

Zusätzliche Ressourcen

Die folgende Lektüre kann Ihnen helfen, CETA und die Anforderungen für die Ein- oder Ausfuhr von Produkten aus Kanada in die Europäische Union besser zu verstehen.

  1. Beispiel für eine gültige Ursprungserklärung
  2. CETA im Detail
  3. EU-Canada Comprehensive and Economic Trade Agreement – die wichtigsten Punkte
  4. Die Ausfuhr von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen in die Europäische Union
  5. Chancen und Vorteile von CETA für Kanadas Agrar- und Lebensmittelexporteure
  6. Chancen und Vorteile von CETA für kanadische Exporteure von Fisch und Meeresfrüchten
  7. Protokoll I: Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren
  8. Text des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens - Protokoll über Ursprungsregeln und -verfahren (international.gc.ca)
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